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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IfU Düsseldorf
Ingenieurbüro Hesse-Albert-Nover GbR

1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) Ingenieurbüro Hesse-Albert-Nover GbR für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.

2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen; aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so
entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.

Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderlichen
Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu
stellen. Der AG hat insbesondere das Schadensausmaß und den Schadensumfang möglichst
umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu
ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus
unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen
verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen zu Lasten des AG.

3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden
Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen
Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung des Gutachtens im Büro des Sachverständigen
unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt regelmäßig nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.

Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren
eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadensgutachten auf Grundlage der
Schadenshöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen.
Die Honorartabelle des AN kann in den Geschäftsräumen des AN eingesehen werden.
Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schadensereignis die Berechnungsgrundlage.

Bei vereinbarter Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von € 135,- bis 250,- pro Stunde – je nach Schwierigkeitsgrad - plus Nebenkosten in Rechnung gestellt. Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zzgl. der jeweils gültigen  gesetzlichen Mehrwertsteuer.

6. Rechnungsprüfungsberichte/Nachbesichtigung
Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge  und werden mit 25 % des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet.

7. Stornierungen
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefax oder E-Mail mitzuteilen.  Stornierungskosten werden pauschal mit € 120,- zzgl. Mehrwertsteuer berechnet, sofern der AG den Nachweis nicht führt, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Lichtbildsatz und zwei Duplikaten mit einem Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und die Bilddateien verbleiben beim AN.

Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien der IfS und des BVK. Der AG hat die Möglichkeit, sich bei Streitfällen auch an die Geschäftsstelle des BVK Werkstrasse 7, 45739 Oer–Erkenschwick, zu wenden.

9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung
Der AN ist verpflichtet den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der AG ein Unternehmer war. Die Haftung einschließlich Folgeschäden und die Haftung gegenüber Dritten wird, sofern es sich nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers  oder der Gesundheit handelt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer Die notwendigen Informationen entsprechen der Dienstleistung-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV vom 12.03.2010) und sind in den Räumen des AN jederzeit einsehbar.

13. Gerichtsstand/Schlussbestimmung
Gerichtsstand für Kaufleute ist Düsseldorf

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller
sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.